Kosten

Betreuungskosten

Die Tagespflegeperson wird von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe Kreis Offenbach bezuschusst.

Kinder vom vollendeten 1. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr erhalten einen bedarfsunabhängigen Anspruch von 30 Wochenstunden. Eine Betreuung über diesen Anspruch hinaus richtet sich nach dem individuellen Bedarf. Grundlage für die Bedarfsberechnung sind Arbeits- oder Ausbildungszeiten der Eltern.

Kinder unter einem Jahr werden in Kindertagespflege nur gefördert, wenn die Antragsteller einer Erwerbstätigkeit nachgehen, diese aufnehmen oder sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden. Die entsprechenden Nachweise sind dem Antrag beizufügen.

Kinder ab Vollendung des dritten Lebensjahres haben Anspruch auf Förderung in Kindertagespflege, wenn dies ergänzend zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder nach schulischer Betreuung erforderlich ist. Es gelten dieselben Kriterien wie bei den unter einjährigen Kindern. Eine Bescheinigung der Kindertageseinrichtung/der Schulbetreuung, dass kein Vollzeitplatz zur Verfügung steht und ab wann ggf. ein Vollzeitplatz zur Verfügung stehtsowie die Mitteilung der „von bis“ Betreuungszeiten sind dem Antrag beizufügen.

Wo finde ich Antragsformulare und wohin kann ich mich mit weiteren Fragen wenden?

Antragsformulare, Merkblätter und Informationen sind auf der Homepage des Kreises Offenbach eingestellt. Bei Fragen zur Gewährung der Kindertagespflege wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Sachbearbeiterin (siehe unten).

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes. Bitte beachten Sie, dass Vorsprachen nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.

 

Wir bitten Sie ebenso zu beachten, dass die Bearbeitungszeit eines Antrages ca. 4 – 6 Wochen beträgt. Bitte sehen Sie von Anfragen in diesem Zeitrahmen ab. Sollten erforderliche Unterlagen fehlen, schreiben wir die Eltern bzw. den alleinerziehenden Elternteil an.

 

Betreuungskosten  (Stand 01.05.2019)

 

Zusätzlich schließen Sie mit der Tagespflegeperson einen privaten Betreuungsvertag ab, der weitere Einzelheiten regelt.

Bezuschussung/ Formulare

Für den Abschluss des Vertrags zwischen Ihnen und dem Kreis Offenbach, sowie die Mitteilung von Änderungen und auch der Kündigung des Betreuungsverhältnisses, müssen bestimmte Formulare an den Kreis Offenbach geschickt werden.

Online Formulare des Kreis Offenbach :

https://www.kreis-offenbach.de/?object=tx%7c2896.1&ModID=9&FID=350.1229.1

 

Gerne unterstütze ich Sie beim Ausfüllen der Formulare und bei der Korrespondenz mit dem Kreis Offenbach.