Betreuungskosten
Die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege ist zumeist ein Angebot der öffentlichen Jugendhilfe. Das bedeutet, dass das Jugendamt des Landkreises oder der Stadt sowohl Ansprechpartner für die Erziehungsberechtigten als auch für die Tagesmütter und –väter ist.
Für die Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege zahlen die Eltern einen Monatsbeitrag an das zuständige Jugendamt.
Der Beitrag kann ganz oder teilweise erlassen oder vom Jugendamt übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind nicht zuzumuten ist (§ 90 SGB VIII)
Wo finde ich Antragsformulare und wohin kann ich mich mit weiteren Fragen wenden?
Antragsformulare, Merkblätter und Informationen sind auf der Homepage des Kreises Offenbach eingestellt. Bei Fragen zur Gewährung der Kindertagespflege wenden Sie sich bitte an eine Sachbearbeiterin (siehe unten).
Betreuungskosten (Stand Mai 2024)
Die Höhe des zu zahlenden privatrechtlichen Kostenbeitrages für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertagespflege ist gemäß Beschluss des Kreistages des Kreises Offenbach vom 31.05.2023, in Kraft und ab 01.09.2023, wie folgt festgesetzt:
Der Kostenbeitrag für eine Kindertagespflege in den Räumen einer Kindertagespflegeperson beträgt je Kind und Stunde 1,40 €. Findet die Betreuung in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr statt, beträgt der Kostenbeitrag je Kind und Stunde 0,80 €.
Zusätzlich schließen Sie mit der Tagespflegeperson einen privaten Betreuungsvertag ab, der weitere Einzelheiten (u.a. Verpflegung, Hygieneartikel, Windeln etc.) regelt.
Bezuschussung/ Formulare
Für den Abschluss des Vertrags zwischen Ihnen und dem Kreis Offenbach, sowie die Mitteilung von Änderungen und auch der Kündigung des Betreuungsverhältnisses, müssen bestimmte Formulare an den Kreis Offenbach geschickt werden.
Online Formulare des Kreis Offenbach :
https://www.kreis-offenbach.de/?object=tx%7c2896.1&ModID=9&FID=350.1229.1
Gerne unterstütze ich Sie beim Ausfüllen der Formulare und bei der Korrespondenz mit dem Kreis Offenbach.